Ihr Strafverteidiger in München - Rechtsanwalt Dr. Lang

Als Strafverteidiger biete ich Ihnen fundierte rechtliche Beratung und stehe Ihnen engagiert zur Seite. Rechtsanwalt Dr. Lang aus München verteidigt bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts.
Engagierte Strafverteidigung

Schwerpunkt im Sexualstrafrecht und BtMG-Strafrecht
Schnelle Terminvergabe
Fester Ansprechpartner



Strafverteidiger München – Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts
Als spezialisierter Strafverteidiger in München biete ich Ihnen umfassende Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts – in jedem Verfahrensstadium. Ob eine Vorladung durch die Polizei, eine Hausdurchsuchung oder eine Anklage – in jedem Stadium des Verfahrens kommt es auf eine professionelle und engagierte Strafverteidigung an. Rechtsanwalt Dr. Matthias Lang verteidigt Mandanten in München und bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts – vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision.
Die Kanzlei DR. LANG | RECHTSANWALT ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Diese konsequente Spezialisierung ist kein Zufall: Nur wer sich vollständig auf ein Rechtsgebiet konzentriert, kann die Tiefe und Präzision bieten, die eine wirksame Strafverteidigung erfordert.
Ihre Rechte im Strafverfahren – konsequent verteidigt
Strafverfahren bedeuten für Mandanten erhebliche Belastungen, sowohl beruflich als auch privat. Als erfahrener Strafverteidiger in München ist es mein Ziel, diese Auswirkungen durch kompetente Strafverteidigung so gering wie möglich zu halten und Ihre Rechte konsequent zu vertreten.
Spezialisierung: Betäubungsmittelstrafrecht, allgemeines Strafrecht und Sexualstrafrecht
Meine besonderen Interessenschwerpunkte liegen im Betäubungsmittelstrafrecht, dem allgemeinen Strafrecht und dem Sexualstrafrecht. Ich bin in folgenden Bereichen der Strafverteidigung tätig:

Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung – das allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Tatvorwürfen, die das Leben von Betroffenen nachhaltig beeinflussen können. Als Strafverteidiger in München stehe ich Ihnen in jedem Verfahrensstadium zur Seite.

Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder der Vorwurf eines illegalen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d StGB) – Strafverfahren im Verkehrsstrafrecht können den Führerschein und damit die berufliche Existenz gefährden. Schnelles Handeln ist hier besonders wichtig.

Vorwürfe nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – ob wegen Besitzes, Handeltreibens oder der Einfuhr von Betäubungsmitteln – können erhebliche Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Dr. Lang kennt die typischen Ermittlungsmethoden der Strafverfolgungsbehörden und entwickelt von Beginn an eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie.

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende mit dem Gesetz in Konflikt geraten...

Vorwürfe im Bereich des Sexualstrafrechts – etwa wegen sexueller Nötigung (§ 177 StGB), sexuellen Übergriffs oder des Besitzes illegaler Pornografie – sind mit erheblichen sozialen und beruflichen Folgen verbunden, noch bevor ein Urteil gesprochen wurde. Diskrete, konsequente und frühzeitige Verteidigung ist hier entscheidend.

Weiteres
Strafbefehle, Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, Pflichtverteidigung, Durchsuchung, Strafvollstreckung...
Ihr Weg zu uns
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Kontaktaufnahme
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, per Mail, Telefon oder Kontaktformular. Diskret und unkompliziert.
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Rückmeldung binnen 24 Stunden. Wir finden einen Termin, der zu ihrem Zeitplan passt.
Terminvereinbarung
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Mandatsvereinbarung
Im persönlichen Gespräch analysieren wir ihren Fall und schließen die Mandatsvereinabarung transparent ab.
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Konsequente Verteidigung
Ab sofort stehen wir konsequent auf Ihrer Seite - mit einer präzisen Strategie und vollem Einsatz für Ihre Rechte.
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Was Sie jetzt wissen müssen: Schweigen Sie bis zum Anwaltsgespräch
Einer der häufigsten Fehler, den Beschuldigte machen: Sie sprechen mit der Polizei, bevor sie einen Anwalt konsultiert haben – in der Hoffnung, die Situation zu klären. Das Gegenteil ist oft der Fall. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen – und dieses Recht sollten Sie nutzen. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie irgendwelche Angaben machen. Je früher wir eingeschaltet werden, desto mehr Handlungsspielraum haben wir.
Jetzt Kontakt aufnehmen – Strafverteidiger in München erreichen
Sie haben eine Vorladung erhalten, eine Hausdurchsuchung erlebt oder eine Anklage bekommen? Zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie die Kanzlei DR. LANG | RECHTSANWALT in München – diskret, schnell und unkompliziert. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Im Notfall, bei einer Durchsuchung oder einer Verhaftung, erreichen Sie mich 24h unter folgender Notfallnummer:
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