top of page

Allgemeines Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht umfasst all jene Straftaten, die im Strafgesetzbuch (StGB) stehen. Zudem gibt es auch Straftatbestände, die sich in anderen Gesetzen befinden wie etwa im Waffengesetz, im Urheberrechtsgesetz oder im Betäubungsmittelgesetz.

Klassische Delikte des allgemeinen Strafrecht sind Delikte gegen die persönliche Ehre wie die Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede oder Verleumdung. Auch Vermögensdelikte wie Betrug (§ 263 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung § 246 StGB, Raub § 249 und räuberische Erpressung § 253 StGB sind dem allgemeinen Strafrecht zuzuordnen. Zudem gehören hierzu auch Delikte, die sich gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit richten, wie die Körperverletzungsdelikte (§ 223 ff. StGB), Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB). 

Als Rechtsanwalt für Strafrecht in München biete ich Ihnen eine umfassende und kompetente Vertretung sowohl im Bereich des allgemeinen Strafrechts als auch in allen relevanten Nebengesetzen. Dies beinhaltet selbstverständlich auch die Verteidigung bei möglichen Verstößen gegen das Waffengesetz.

Wird Ihnen ein solches Delikt vorgeworfen, zögern Sie nicht, einen Anwalt für Strafrecht aufzusuchen. 

bottom of page