Anwalt für Arbeitsrecht in München - kompetente Rechtsberatung
Das Arbeitsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Haben Sie eine Kündigung erhalten, möchten Sie ihren Arbeitsvertrag überprüfen lassen oder sind mit dem ausgestellten Arbeitszeugnis nicht zufrieden und möchten das Arbeitszeugnis überprüfen lassen, dann vereinbaren Sie noch heute einen Termin!
​
Unsere Bewertungen
"Herr Dr. Lang hat mich sehr gut vertreten. Die Kommunikation ging super schnell und war klar auf den Punkt gebracht. Auch bei Rückfragen wurde sich für Erklärungen Zeit genommen. Ebenfalls wurde das Vorgehen transparent dargestellt und ich habe mich gut aufgehoben gefühlt. Zur Krönung hat Herr Dr. Lang dann auch noch ein optimales Ergebnis erwirken können. Ich bin dankbar für die Unterstützung und werde, falls nötig, wieder auf seine kompetente Hilfe zurückkommen."
"Ich bin vollkommen zufrieden mit der Kanzlei , gute Beratung und professionelle Hilfe . keine Frage ist diese Kanzlei weiter zu empfehlen."
"Meine erste Erfahrung mit der Justiz in dieser Form, alle meine Fragen mit Geduld beantwortet und mir geschildert was welche Konsequenzen hat.
Immer erreichbar gewesen und hat sich detailgetreu um den korrekten Ausgang meines Verfahrens erkundigt."
Das sagen unsere Mandanten
Ihr Weg zu uns
1. Erstkontakt: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf per E-Mai, Telefon, unserem Kontaktformular oder in Notfall unter der 24h- Rufnummer
2. Ersteinschätzung und Terminvereinbarung: Wir melden uns innerhalb von 24h, geben eine kostenlose Ersteinschätzung und können einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren.
3. Mandatsübernahme: Nach der Erstberatung erhalten Sie ein Angebot und einen Mandatsvertrag zur Unterzeichnung.
4. Laufende Kommunikation: Wir halten Sie regelmäßig über den Fortschritt Ihres Falls auf dem Laufenden und Sie können uns jederzeit bei Fragen oder Anliegen kontaktieren.
Arbeitsrechtliche Beratung mit Weitblick
​Im Arbeitsrecht vertrete ich Ihre Interessen mit dem Ziel, optimale Lösungen für Ihre arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und Probleme zu finden. Ich biete Ihnen eine umfassende, individuelle Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere wenn Sie eine Kündigung erhalten haben.
Individuelle Beratung
Schnelle Hilfe
Einen festen Ansprechpartner
Kündigungsschutzklagen bei Kündigung, Überprüfen des Arbeitszeugnis, Überprüfen des Arbeitsvertrages, ...
Unsere Leistungen
Bei erhaltender Kündigung - Kündigungsschutzklage
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, überprüfen wir, ob diese wirksam ist. Andernfalls erheben wir bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes Kündigungsschutzklage oder falls dieses nicht anwendbar ist und die Kündigung unwirksam sein sollte, eine Feststellungsklage. Wichtig ist, dass gegen eine Kündigung nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung vorgegangen werden kann.
​
Überprüfung Arbeitszeugnis
Sie sind mit ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden? Aus § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 109 Gewerbeordnung (GewO) ergibt sich ein Anspruch auf Ausstellung eines wohlwollenden und wahrheitsgemäßen sowie fehlerfreien Arbeitszeugnisses. Verboten sind hierbei unzulässige Codes. Wir überprüfen gerne ihr Arbeitszeugnis und sorgen dafür, dass ein positiveres Arbeitszeugnis für Sie ausgestellt wird. Mehr zum Vorgehen, wenn Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten haben, oder kein Arbeitszeugnis erhalten haben, erhalten Sie in diesem Beitrag.
Überprüfung Aufhebungsvertrag
Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, sollte dies auf keinen Fall leichtfertig geschehen, sondern der Aufhebungsvertrag sollte unbedingt von einem Rechtsanwalt überprüft werden. Denn wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, ist dieser grundsätzlich verbindlich. Das Arbeitsverhältnis wird daher zu den Konditionen, die im Aufhebungsvertrag festgehalten sind beendet. Es empfiehlt sich auch bestimmte Regelungen in den Aufhebungsvertrags aufzunehmen und weitere Streitigkeiten zu verhindern.
​
Überprüfung der Befristung des Arbeitsvertrags
Gerne überprüfen wir, ob ihre Befristung, sachgemäß erfolgt ist. Ein Arbeitsverhältnis ist befristet, wenn der Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeit laut Arbeitsvertrag beschäftigt wird. Eine Befristung ist nach § 14 des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) grundsätzlich nur möglich, wenn ein Sachgrund vorliegt.
Kontakt
Sophienstr. 1
80333 München
+49 89 377 99 77 89