Unsere Leistungen im Arbeitsrecht
Wir bieten eine Vielzahl von rechtlichen Dienstleistungen an, die sich auf Arbeitsrecht konzentrieren. Von der Vertragsprüfung bis hin zur Vertretung vor Gericht, unsere Expertise sichert Ihre Rechte.
Bei erhaltener Kündigung - Kündigungsschutzklage
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, überprüfen wir, ob diese wirksam ist. Andernfalls erheben wir bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes Kündigungsschutzklage oder falls dieses nicht anwendbar ist und die Kündigung unwirksam sein sollte, eine Feststellungsklage. Wichtig ist, dass gegen eine Kündigung nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung vorgegangen werden kann.
Überprüfung Arbeitsvertrag
Wir bieten Ihnen eine gründliche rechtliche Prüfung Ihres Arbeitsvertrags unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Vorgaben.
Überprüfung Arbeitszeugnis
Sie sind mit ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden? Aus § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 109 Gewerbeordnung (GewO) ergibt sich ein Anspruch auf Ausstellung eines wohlwollenden und wahrheitsgemäßen sowie fehlerfreien Arbeitszeugnisses. Verboten sind hierbei unzulässige Codes. Wir überprüfen gerne ihr Arbeitszeugnis und sorgen dafür, dass ein positiveres Arbeitszeugnis für Sie ausgestellt wird. Mehr zum Vorgehen, wenn Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten haben, oder kein Arbeitszeugnis erhalten haben, erhalten Sie hier.
Überprüfung Aufhebungsvertrag
Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, sollte dies auf keinen Fall leichtfertig geschehen, sondern der Aufhebungsvertrag sollte unbedingt von einem Rechtsanwalt überprüft werden. Denn wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, ist dieser grundsätzlich verbindlich. Das Arbeitsverhältnis wird daher zu den Konditionen, die im Aufhebungsvertrag festgehalten sind beendet. Es empfiehlt sich auch bestimmte Regelungen in den Aufhebungsvertrags aufzunehmen und weitere Streitigkeiten zu verhindern.
Überprüfung Befristung eines Arbeitsvertrags
Gerne überprüfen wir, ob Ihre Befristung, sachgemäß erfolgt ist. Ein Arbeitsverhältnis ist befristet, wenn der Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeit laut Arbeitsvertrag beschäftigt wird. Eine Befristung ist nach § 14 des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) grundsätzlich nur möglich, wenn ein Sachgrund vorliegt.
Überprüfung einer Weisung
Dem Arbeitgeber steht nach § 106 GewO ein Weisungsrecht zu, indem dieser im Rahmen des Arbeitsvertrags dem Arbeitgeber Weisungen erteilen darf. Gerne überprüfen wir, ob Weisungen des Arbeitgebers rechtswidrig sind. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Ihr Weg zu uns
01
Erstkontakt
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, per Mail, Telefon oder Kontaktformular.
03
Nach der Erstberatung erhalten Sie ein Angebot und einen Mandatsvertrag zur Unterzeichnung.
Mandatsübernahme
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Ersteinschätzung und Terminvereinbarung
Rückmeldung binnen 24h mit kostenloser Ersteinschätzung und Terminvereinbarung für eine Erstberatung.
Laufende Kommunikation
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Wir informieren stets über den Fortschritt Ihres Falls und Sie können uns jederzeit bei Fragen oder Anliegen kontaktieren.