Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht („white collar crime“) umfasst all jene Delikte, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung im Wirtschaftsleben begangen werden. Wirtschaftsstrafrechtliche Sachverhalte sind meist komplex und bieten daher auch für die Verteidigung erhebliche Möglichkeiten. Wir vertreten Sie zudem auch bei drohenden Bußgeldern.
Klassische Delikte sind:
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Steuerhinterziehung
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Subventionsbetrug
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Untreue
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Insolvenzverschleppung
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Bankrott
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Wettbewerbsdelikte
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Geldwäsche (§ 261 StGB)
Unser Ziel ist es, unsere Mandanten in herausfordernden Situationen zu unterstützen und ihre rechtlichen Interessen effektiv zu schützen.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie rechtliche Unterstützung im Wirtschaftsstrafrecht benötigen. Eine schnelle und kompetente Beratung kann entscheidend sein, um Ihre Rechte zu wahren und schwerwiegende Konsequenzen abzuwenden.