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Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung - Was sollte man tun, wenn bei einem durchsucht worden ist?

Findet gerade eine Durchsuchung bei Ihnen statt, so kontaktieren Sie uns umgehend. Durchsuchungen werden häufig sehr früh am Morgen durchgeführt, um sicher zu gehen, dass die Beschuldigten angetroffen werden. Als Betroffener ist man von einer Durchsuchung meist früh am Morgen überrumpelt. Um das zu verhindern, sollten Sie umgehend einen Anwalt konsultieren. Je nach dem kann durch uns eine telefonische oder persönliche Begleitung der Durchsuchung erfolgen. Die Hausdurchsuchung kann nicht nur bei dem Beschuldigten selbst, sondern auch bei Dritten erfolgen.

 

Wie verhalte ich  mich bei einer Durchsuchung?

1. Machen Sie in jedem Fall Angaben zu ihrer Person (nicht zum Vorwurf!) und leisten auf keinen Fall körperlichen Widerstand gegen die Ermittlungsbeamten.

2. Bitten Sie darum einen Anwalt kontaktieren zu dürfen.

3. Grundsätzlich sollten Sie keine Angaben zum Tatvorwurf machen.

(Es kann sich anbieten, einzelne Gegenstände, nach denen gesucht wird, an die Ermittler herauszugeben, um eine vollständige Durchsuchung zu vermeiden.)

4. Unterschreiben Sie keine Unterlagen der Ermittlungsbehörden.

 

Sollte die Durchsuchung bereits stattgefunden haben, so suchen Sie uns umgehend auf. Wir werden den Durchsuchungsbeschluss prüfen, ggfs. gegen diesen vorgehen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. 

Bei einer Durchsuchung wird häufig nach elektronischen Geräte gesucht. Die Durchsicht dieser Geräte kann angesichts der vorhandenen Datenmengen einige Zeit in Anspruch nehmen und wird daher nicht vor Ort erfolgen, weshalb die Geräte sichergestellt und forensisch ausgewertet werden.   

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