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Kapitalstrafrecht

Das Kapitalstrafrecht umfasst besonders schwere Delikte, da nur solche Taten unter da Kapitalstrafrecht fallen, die sich gegen das menschliche Leben richten:

  • Mord (§ 211 StGB)

  • Totschlag (§ 212 StGB)

  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

  • Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)

  • Räuberischer Diebstahl mit Todesfolge (§ 252 StGB)

  • Räuberische Erpressung mit Todesfolge (§ 255 StGB)

Es handelt sich hierbei um Verbrechen. Beim Vorwurf des Totschlags droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren. Können Mordmerkmale nachgewiesen werden, kommt es zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Bei einem Raub mit Todesfolge beträgt die Mindestfreiheitsstrafe zehn Jahre und als Höchststrafe kommt eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht (§ 251 StGB).

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