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Wissenswertes zur Strafverteidigung

Ein Strafverfahren ist für die betroffene Person und ihre Angehörigen immer mit Stress verbunden. Ein Strafverfahren kann in mehrere Phasen unterteilt werden. Das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren, das Hauptverfahren und die Strafvollstreckung. Dr. Lang begleitet Sie professionell und kompetent durch das gesamte Strafverfahren. 

Das Ermittlungsverfahren

Gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass Sie eine Straftat begangen haben, zum Beispiel aufgrund einer Strafanzeige oder eigener Beobachtungen, werden Zeugenbefragungen, Vernehmungen des Beschuldigten und weitere Ermittlungen durchgeführt. Im Ermittlungsverfahren kann und sollte der Strafverteidiger darauf hinwirken, dass das Verfahren eingestellt wird oder nur ein Strafbefehl erlassen wird. Vorrangiges Ziel ist es in der Regel, eine Hauptverhandlung zu vermeiden. 

Das Zwischenverfahren

Im Zwischenverfahren entscheidet das Gericht nach Vorlage der Ermittlungsakte und der Anklageschrift, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Dies geschieht, wenn das Gericht einen hinreichenden Tatverdacht feststellt. Die Anklageschrift wird dem Beschuldigten zunächst vom Gericht zugestellt (§ 201 StPO). Es besteht dann die Möglichkeit, innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist weitere Beweise zu beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens zu erheben.

Das Hauptverfahren

Wenn das Hauptverfahren eröffnet wird, findet eine Hauptverhandlung statt. Die Hauptverhandlung bildet das Kernstück des Strafverfahrens. Je nach Schwere der Straftat finden mehrere Hauptverhandlungen statt. Bei weniger schweren Straftaten entscheidet der Strafrichter am Amtsgericht über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Dies ist der Fall, wenn eine Strafe von bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug droht und es sich nicht um ein Verbrechen handelt. Handelt es sich um ein Verbrechen oder beträgt die zu erwartende Strafe mehr als zwei und bis zu vier Jahren, ist das Schöffengericht beim Landgericht zuständig. Liegt die zu erwartende Strafe höher, ist das Landgericht zuständig. Auch das Hauptverfahren bietet dem Verteidiger eine Vielzahl von Möglichkeiten, den Verlauf des Verfahrens zu beeinflussen. 

Die Strafvollstreckung

Kommt es zu einer Verurteilung, wird die Strafe vollstreckt. Klassische Strafen sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Die Einziehung, bei der die aus der Straftat erzielten Gewinne (z. B. Geld aus Drogengeschäften) abgeschöpft werden, ist keine Strafe, obwohl die Einziehung erhebliche Folgen haben kann. 

Das Zwischenverfahren
Das Ermittlungsverfahren
Das Hauptverfahren
Die Strafvollstreckung
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