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Ordnungswidrigkeiten

Als Strafverteidiger in München unterstütze ich Sie bei der Verteidigung gegen allen Arten von Ordnungswidrigkeiten. Im Gegensatz zu einer Straftat wird eine Ordnungswidrigkeit als weniger gravierend angesehen. Nach Auffassung des Gesetzgebers bedarf es daher bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten keiner Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern es werden Geldbußen verhängt. Die bekanntesten Ordnungswidrigkeit dürften im Straßenverkehr zu finden sein (Telefonieren am Steuer, Geschwindigkeitsverstöße, Falschparken, Abstandsverstöße, falsches Verwendenden von Warnzeichen, Überholen trotz Verbot...). Doch auch außerhalb des Straßenverkehrs gibt es eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten. Beispielsweise bei Verstößen gegen das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch, dem Geldwäschegesetz oder bei Verstößen gegen das Konsumcannabnisgesetz. 

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Häufige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

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Geschwindigkeitsüberschreitung:  Bußgeld und Punkte und Fahrverbot richten sich hier nach der überschrittenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, wobei zwischen innerorts und außerorts differenziert wird. Durch rechtliche Prüfung der Messung lassen sich Fehler aufdecken und ggfs. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden. Mehr Informationen zum Thema Geschwindigkeitsverstoß finden sie in dem Blogbeitrag: Bußgeld wegen zu schnellem Fahren erhalten?

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Rotlichtverstoß: Beim Überfahren einer roten Ampel drohen Bußgelder bis zu 360 €, Punkte und Fahrverbote. 

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Abstandsverstöße: Unterschreitung des Sicherheitsabstands kann mit Bußgeldern bis 400 €, 2 Punkten in Flensburg und 3 Monaten Fahrverbot geahndet werden. 

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Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Während Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden, drohen bei Verkehrsstraftaten wie Trunkenheit im Verkehr oder Unfallflucht eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe. In solchen Fällen beraten wir Sie auch im Bereich Verkehrsstrafrecht.

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Beim Vorwurf eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Sei dies im Anhörungsverfahren oder wenn bereits ein Bußgeld erlassen wurde. 

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