Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Dann sollten Sie möglichst schnell einen Strafverteidiger aufsuchen, denn wenn nicht innerhalb von zwei Wochen gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt wird, kann nicht mehr gegen den Strafbefehl vorgegangen werden. Die Strafe, die dann gegen Sie festgesetzt wurde, ist dann rechtskräftig. Sie gelten als verurteilt. Sie sollten daher unbedingt den Strafbefehl von einem kompetenten Strafverteidiger prüfen lassen.
Wie kommt es zu einem Strafbefehl?
Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren. Wenn Sie Beschuldigter einer Straftat sind, erhalten Sie in der Regel eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung. Hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird oder das Verfahren etwa eingestellt wird, weil Ihnen die Tat nicht nachgewiesen werden kann. Eine Alternative zu einer öffentlichen Verhandlung vor einem Strafgericht ist der Strafbefehl. Ihnen wird dieser per Einschreiben zugestellt. Im Strafbefehlsverfahren dürfen aber nur ganz bestimmte Rechtsfolgen verhängt werden. Im besten Fall schalten Sie daher bereits bei Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung einen Strafverteidiger ein, der ihre Interesse und Rechte gegen die Strafverfolgungsbehörden durchsetzt, sodass es nicht zu einer Anklage oder einem Strafbefehl kommt.
Welche Rechtsfolgen können in einem Strafbefehl festgelegt werden?
Die häufigste Strafe, die durch einen Strafbefehl verhängt wird, ist die Geldstrafe. Es wird dabei eine Tagessatzanzahl und eine Tagessatzhöhe festgelegt. Es kann aber beispielsweise auch ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Wenn eine Verteidigung besteht, kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt werden.
Folgen eines Strafbefehls
Neben der eigentlichen Strafe sind auch die weiteren Folgen eines Strafbefehls zu beachten. Wird im Strafbefehl eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen festgesetzt und die Einspruchsfrist verstreicht, gilt man als vorbestraft. Auch ist zu beachten, dass bei bestimmten Berufsgruppen bereits unter 90 Tagessätzen Auswirkungen auf den Beruf bestehen können. Gerade wenn Sie beispielsweise auf dem Flughafen oder in Bereichen arbeiten, die eine Sicherheitsüberprüfung erfordern, ist besonders Vorsicht geboten.
Was passiert nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Wird Einspruch eingelegt, kommt es in der Regel zu einer Hauptverhandlung. Nach einem Einspruch kann vollständig gegen die Vorwürfe, die im Strafbefehl erhoben werden, vorgegangen werden. Am Ende kann je nach Fall ein Freispruch oder eine Einstellung erfolgen. Ist dies nicht möglich, ist auf eine mildere Strafe hinzuwirken.
Kann ich einen Einspruch selbst einlegen?
Prinzipiell können Sie den Einspruch gegen den Strafbefehl selbst vornehmen. Umfassend beraten werden Sie jedoch nur von einem kompetenten Strafverteidiger, der ihren Fall ernst nimmt. Zudem kann der Strafverteidiger entscheiden, wie der Einspruch eingelegt wird. Es gibt hierbei drei Möglichkeiten:
1) Einen unbeschränkten Einspruch, indem gegen den gesamten Strafbefehl vorgegangen wird
2) Einen Einspruch, der auf die Tagessatzanzahl beschränkt wird
3) Einen Einspruch, der auf die Tagessatzhöhe beschränkt wird
Ich bespreche mit Ihnen den Fall persönlich und prüfe, welches Vorgehen in ihrem Fall zielführend ist. Hierbei werden alle möglichen Folgen in den Blick genommen, seien dies Auswirkungen auf ihren Beruf oder aber Auswirkungen auf ihr Hobby. Sind Sie etwa Jäger und werden zu 60 Tagessätzen verurteilt, führt dies regelmäßig dazu, dass ihnen die Jagderlaubnis und ihre Waffenbesitzkarte entzogen werden.
Gerne berate ich Sie umfassend, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben. Treten Sie hierzu gerne mit mir in Kontakt und vereinbaren einen persönlichen Termin mit Rechtsanwalt Dr. Lang.