Die Urkundenfälschung (§ 267 StGB) stellt unter Strafe, wenn eine unechte Urkunde hergestellt wird, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr verwendet wird. Sie umfasst verschiedene Handlungen, die darauf abzielen, den Rechtsverkehr zu täuschen. In diesem Beitrag gibt Strafverteidiger Dr. Lang in München Ihnen einen Überblick über den Straftatbestand der Urkundenfälschung.
I. Was ist eine Urkunde im Sinne des Strafgesetzbuch?
Eine Urkunde ist jede verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu gehören beispielsweise:
Verträge
Zeugnisse
Ausweise
Führerscheine
Testamente
II. Formen der Urkundenfälschung
Gemäß § 267 StGB gibt es drei Formen der Urkundenfälschung, auf die im Folgenden eingegangen wird.
Herstellung einer unechten Urkunde: Dies bedeutet, dass eine Urkunde erstellt wird, die den Anschein erweckt, von einer bestimmten Person oder Institution zu stammen, obwohl dies nicht der Fall ist.
Verfälschung einer echten Urkunde: Hierbei wird eine bestehende Urkunde so verändert, dass ihr Inhalt oder ihre Bedeutung verfälscht wird.
Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde: Dies beinhaltet die Verwendung einer gefälschten oder verfälschten Urkunde im Rechtsverkehr.
III. Strafrechtliche Konsequenzen
Die Urkundenfälschung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen, wie beispielsweise bei gewerbsmäßiger Fälschung oder bei wenn ein Vermögensverlust großen Ausmaßes, der bei 50.000 EUR beginnt, herbeigeführt wird. Im vierten Absatz findet sich die sogenannte Qualifikation. Wird die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande begangen, die gewerbsmäßig handelt. so droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
IV. Was tun bei Verdacht der Urkundenfälschung?
Wenn Sie beschuldigt werden, eine Urkunde gefälscht zu haben, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt konsultieren. Als Strafverteidiger in München unterstütze ich Sie in dem gegen Sie geführten Verfahren, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Haben Sie daher eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung von der Polizei wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung erhalten, zögern sie nicht, mich zu kontaktieren.