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AutorenbildDr. Matthias Lang

Vorladung wegen Sachbeschädigung erhalten? Strafverteidiger für Vorwurf einer Sachbeschädigung

Aktualisiert: 22. Juni

Die Sachbeschädigung ist in § 303 StGB geregelt. Ich möchte Ihnen hier einen Überblick über die Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB geben und darstellen wie ich Ihnen helfen kann, wenn Sie einer Sachbeschädigung beschuldigt werden oder wenn Sie bereits einen Strafbefehl wegen einer Sachbeschädigung erhalten haben.


I. Was ist eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB?

Nach § 303 I StGB macht sich derjenige einer Sachbeschädigung strafbar, der eine fremde Sache beschädigt oder zerstört oder wer nach § 303 II StGB das Erscheinungsbild nicht nur unerheblich oder nicht nur vorübergehend verändert. Eine fahrlässige Begehung einer Sachbeschädigung ist nicht strafbar. Zudem ist auch eine versuchte Sachbeschädigung nach § 303 III StGB strafbar. Grundsätzlich ist zudem nach § 303c StGB ein Strafantrag nötig, es sei denn die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.


II. Welche Strafe droht bei einer Sachbeschädigung?

Bei einer Sachbeschädigung droht eine Geldstrafe bis hin zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.


III. Wie kann ich Ihnen helfen?

Als ihr Strafverteidiger stehe ich Ihnen zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf der Sachbeschädigung konfrontiert sind. Ich werde Ihre Situation eingehend prüfen, Ihre Rechte verteidigen und Ihnen dabei helfen, die bestmögliche Lösung zu finden. Möglich sind so etwa eine Einstellung nach § 170 II StGB, wenn die Tat nicht nachweisbar ist oder kein strafbares Verhalten vorliegt, oder auf eine Einstellung nach § 153 ff. StPO hinwirken. Auch bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Verdachts einer Sachbeschädigung kann ich Ihnen helfen.


IV. Was tun, wenn mir eine Sachbeschädigung vorgeworfen wird?

Wenn Sie beschuldigt werden oder bereits einen Strafbefehl erhalten haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

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