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AutorenbildDr. Matthias Lang

Was tun, wenn man ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten hat? - Arbeitszeugnis überprüfen lassen

Aktualisiert: 31. Mai

I. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Nach § 109 I S. 1der Gewerbeordnung (GewO) hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Unerheblich ist, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, eine Beschäftigung in Nebentätigkeit, in Teilzeit, das Arbeitsverhältnis in der Probezeit beendet wurde. Auch Auszubildende und Praktikanten haben einen Anspruch auf die Erstellung eines Zeugnisses nach §§ 16, 26 BBiG.


II. Der Unterschied zwischen einem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis

§ 109 I S. 1 GewO unterscheidet zwischen einem einfachen Zeugnis und einem qualifizierten Zeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis enthält nur Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit. Ein sogenannten qualifiziertes Arbeitszeugnis muss sich darüber hinaus auf die Leistung und das Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken.


Neben einem Abschlusszeugnis gibt es auch ein Zwischenzeugnis. Ein Zwischenzeugnis wird während eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Nötig für den Anspruch auf Erstellung eines Zwischenzeugnisses ist, dass der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung hat. Ein solches berechtigtes Interesse liegt regelmäßig beim Wechsel des Vorgesetzten vor oder wenn sich der Aufgabenbereich bspw. aufgrund einer Beförderung verändert.

III. Anforderungen an ein Zeugnis

Nach § 109 II GewO muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein und darf nicht so erstellt werden, dass mit diesem versteckte Botschaften ("Geheimcodes") über den Arbeitnehmer an den neuen Arbeitgeber vermittelt werden. Dies kann zum einen dadurch geschehen, dass bestimmte Formulierungen verwendet werden oder sich durch die äußere Form von dem Inhalt des Zeugnis distanziert wird. Zudem muss das Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und aus der Perspektive eines verständigen und wohlwollenden Arbeitgebers formuliert sein. Es ist maschinell und auf dem üblichen Geschäftspapier und falls vorhanden auf einem Repräsentationspapier zu erstellen. Zudem müssen sich Ort, Datum und die Unterschrift des Ausstellers auf dem Zeugnis befinden. Absolut üblich ist es, dass als Ausstelldatum der letzte Arbeitstag genannt wird, da andernfalls ersichtlich werden könnte, dass es hinsichtlich es Arbeitszeugnis Streitigkeiten gab, weshalb das Zeugnis deutlich nach Beendigung des Arbeitsverhältnis ausgestellt wurde.


III. Aufbau eines Arbeitszeugnisses

1. Überschrift

Das Zeugnis hat eine Überschrift zu enthalten (Zeugnis, Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis).


2. Einleitungssatz

Der erste Abschnitt enthält die Beschäftigungsdauer, die Tätigkeit sowie den Namen des Arbeitnehmers und des Arbeitsgebers.


3. Vorstellung des Unternehmens und Aufgabenbeschreibung

Im zweiten Abschnitt wird üblicherweise das Unternehmen vorgestellt.


4. Leistungsbeurteilung

Hier muss auf den Leistungswille, die Leistungsfähigkeit, die Auffassungsgabe, Weiterbildungen und auf besondere Arbeitserfolge eingegangen werden. Am Ende steht eine zusammenfassende Leistungsbeurteilung.


5. Verhaltensbeurteilung

Hier muss auf das Sozialverhalten und die sozialen Kompetenz eingegangen werden. Es sind Ausführungen dazu zu treffen, wie sich gegenüber Vorgesetzen, Mitarbeitern, Kollegen und Dritten verhalten worden ist. Wurden Führungsaufgaben wahrgenommen, muss auch hier das Sozialverhalten beurteilt werden.


6. Schlussformel

Das Zeugnis endet üblicherweise mit der Nennung des Ausstellunggrundes und der einer Abschlussformel.


IV. Die Noten im Arbeitszeugnis

Die Notenskale reicht von einer eins (sehr gut) bis hin zu einer Note fünf (mangelhaft). Grundsätzlich schuldet man in einem Arbeitsverhältnis nur eine Leistung nach mittlerer Art und Güte, deshalb besteht grundsätzlich nur ein Anspruch auf eine Zeugnis mit der Note drei. Möchte der Arbeitgeber eine bessere Bewertung, muss dieser darlegen, weshalb er eine bessere Bewertung verdient.


 

V. Formulierungsbeispiele:


1. Leistungswille

Note eins: Herr/Frau XYZ zeigte stets eine hohe Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit seinen/ihren Aufgaben sowie dem Unternehmen, wobei er/sie auch durch seine/ihre große Einsatzfreude überzeugte.

Note zwei: Herr/Frau XYZ zeigte stets Eigeninitiative und identifizierte sich immer mit seinen/ihren Aufgaben sowie dem Unternehmen, wobei er/sie auch durch seine/ihre große Einsatzfreude überzeugte.

Note drei: Herr/Frau XYZ zeigte Eigeninitiative und identifizierte sich mit seinen/ihren Aufgaben sowie dem Unternehmen, wobei er/sie auch durch seine/ihre Einsatzfreude überzeugte.

Note vier: Herr/Frau XYZ erledigte seine/ihre Aufgaben und zeigte dabei Engagement und persönlichen Einsatz und Einsatzfreude.

Note fünf: Herr/Frau XYZ zeigte im Großen und Ganzen Eigeninitiative, wobei er/sie auch bezüglich seiner/ihrer Einsatzfreude unsere Erwartungen im Wesentlichen erfüllen konnte.

 

2. Leistungsbeurteilung

Note eins: Herr/Frau XYZ erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Note zwei: Herr/Frau XYZ erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Note drei: Herr/Frau XYZ erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

Note vier: Herr/Frau XYZ erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.

Note fünft: Herr/Frau XYZ erledigte die ihm übertragenen Aufgaben in der Regel zu unserer Zufriedenheit.

 

3. Schlussformel

Note eins: Wir danken Herrn/Frau XYZ für seine/ihre stets sehr guten Leistungen und bedauern ihr/sein Ausscheiden sehr, da wir mit ihr/ihm eine/n sehr gute/n Mitarbeiter/in verlieren. Wir wünschen ihr / ihm beruflich wie privat alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Note zwei: Wir danken Herrn/Frau XYZ für die stets guten Leistungen und bedauern ihr / sein Ausscheiden sehr. Wir sind davon überzeugt, dass sie / er auch in der Zukunft außerordentliche Erfolge erzielen wird.

Note drei: Wir danken Herrn/Frau XYZ für ihre / seine guten Leistungen und bedauern ihr / sein Ausscheiden. Wir sind überzeugt, dass sie / er auch in der Zukunft gute Erfolge erzielen wird.

Note vier: Wir danken Herrn/Frau XYZ für seine / ihre Mitarbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute.

Note fünf: Wir wünschen Herrn/Frau XYZ die Zukunft alles Gute und viel Glück.



Wenn Sie Fragen zu ihrem Arbeitszeugnis haben oder ihr Arbeitszeugnis von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüft haben wollen, treten Sie gerne hierzu mit uns in Kontakt. Wir helfen Ihnen auch, wenn sich ihr Arbeitgeber weigert ein Arbeitszeugnis auszustellen.

 

 

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