Die Beleidigung ist in § 185 StGB geregelt und schützt die persönliche Ehre. Die Strafe, die für eine Beleidigung droht, reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Eine Beleidigung kann mündlich erfolgen, jedoch auch schriftlich, bildlich oder durch eine Tätlichkeit. Durch diese muss die Nicht- oder Missachtung zum Ausdruck kommen. Eine Beleidigung ist daher auch durch Kommentare bei Facebook, Instagram, X sowie in WhatsApp möglich.
I. Wann mache ich mich einer Beleidigung strafbar?
Die Aussage oder die Tätlichkeit muss sich gegen die betroffene Person richten. Bloße Unhöflichkeiten stellen grundsätzlich keine Beleidigung dar. Wann die Grenze zur Unhöflichkeit überschritten ist, ist oft nicht eindeutig, was Ansatzpunkte für die Verteidigung bietet. Denn es sind die Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Äußerung getätigt wurde. Zudem ist auch die durch Art. 5 I GG geschützte Meinungsfreiheit zu berücksichtigen.
Auch kann dass Schubsen oder Anspucken eine Beleidigung darstellen.
II. Gibt es eine Beamtenbeleidigung?
§ 185 StGB gilt freilich auch für Beamte. Einen eigenen Straftatbestand der "Beamtenbeleidigung" gibt es jedoch nicht. Im Übrigen wird von der Rechtsprechung auch das "Duzen" von Polizisten als Beleidigung gewertet.
III. Die Beleidigung von mehreren Personen
Auch die Beleidigung von einer Personenmehrheit kann strafbar sein. Jedoch muss es sich um eine abgrenzbare Gruppe von Personen handeln. So wäre man beispielsweise nicht wegen einer Beleidigung (jedoch wegen einer Sachbeschädigung) strafbar, wenn man auf einen Zug die Aufschrift A.C.A.B sprüht.
IV. Strafantragserfordernis
Damit eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt wird, bedarf es grundsätzlich eines Strafantrags. Dieser Strafantrag ist von der bloßen Strafanzeige zu unterscheiden. Sofern jedoch die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, kann eine Beleidigung auch ohne Strafantrag verfolgt werden.
Sollten Sie eine Vorladung erhalten haben, da Sie verdächtigt werden, jemand beleidigt zu haben, oder einen Strafbefehl wegen einer Beleidigung erhalten haben, können Sie mich gerne kontaktieren.