Verkehrsstrafrecht
Unter dem Verkehrsstrafrecht werden all jene Straftatbestände erfasst, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Ihnen wird vorgeworfen, einen Straftat im Straßenverkehr begangen zu haben? Als Strafverteidiger in München stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Verkehrsrechtliche Angelegenheiten können weitreichende Konsequenzen haben.
Typische Delikte sind:
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Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
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Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
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Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
Neben der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht vertreten wir sie auch im Ordnungswidrigkeitenrecht, falls Sie beispielsweise einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellem Fahren oder wegen eines Handyverstoßes erhalten haben. Wir prüfen den Bußgeldbescheid und gehen bei Aussicht auf Erfolg gegen diesen vor.
Verkehrsrechtliche Angelegenheiten können weitreichende Konsequenzen haben. Von Bußgeldern und Punkten in Flensburg bis hin zu Fahrverboten oder eine strafrechtliche Verfolgung – die Komplexität dieses Rechtsgebiets erfordert einen Anwalt mit Fachwissen.